Wir erstellen die Steuererklärungen für kleine und mittelständige Unternehmen sowie für Privatpersonen. Wichtig ist hierbei nicht nur der Blick auf die Vergangenheit, sondern auch der Blick auf Ihre zukünftigen Verhältnisse. Wir bieten Ihnen jahrzehntelange Expertise und behalten für Sie zu jeder Zeit die umfangreichen Neuerungen des Steuerrechts im Auge.
STEUERERKLÄRUNG
Privatpersonen
Sie erzielen Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis, erzielen Einkünfte aus Kapitalvermögen, haben Immobilien, die Sie Vermieten oder erzielen sonstige Einkünfte (z. B. Rente)? Wir kümmern uns für Sie um die Erklärung dieser Einkünfte gegenüber dem Finanzamt, kümmern uns um sämtliche Rückfragen seitens des Finanzamts und legen gegebenenfalls Rechtsbehelfe ein. Ferner übernehmen wir für Sie die Antragsstellung beim Finanzamt (z. B. Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen, Stundung oder einen Antrag auf Lohnsteuermäßigung).
Wir beraten Sie beim Grundstückskauf und -verkauf, hier gibt es Möglichkeiten der Steuergestaltung. Auch gilt es hier die Risiken eines privaten Veräußerungsgeschäfts und somit unnötige Steuern zu vermeiden (sogenannte „Spekulationssteuer“).
Ebenso erstellen wir für Sie die Steuererklärungen im Zusammenhang mit einer Schenkung oder einer Erbschaft. Hier beginnt die Beratung jedoch schon weit im Voraus, sodass entsprechende Freibeträge optimal genutzt werden können.
Betriebliche Steuern
Auf Grundlage des Jahresabschlusses erstellen wir Ihre betrieblichen Steuererklärungen. Hierbei setzen wir für Sie steuerliche Wahlrechte und Gestaltungsmöglichkeiten optimal um. Ebenso behalten wir für Sie steuerliche Risiken im Auge (z. B. Verlustuntergang, ungewollte steuerliche Verstrickungen oder Betriebsaufspaltungen). Den Schriftverkehr und die gesamte Kommunikation mit den Finanzbehörden übernehmen wir selbstverständlich für Sie.
Bereits bei Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung beobachten wir die Entwicklung Ihres steuerlichen Gewinns, sodass wir hier mit Ihnen zusammen rechtzeitig entgegenwirken können. Hier können Investitionen vorgezogen werden, Investitionsabzugsbeträge gebildet werden, Sonderabschreibungen genutzt werden und die Vorauszahlungen angepasst werden, um unerwartet hohe Nachzahlungen zu vermeiden.
Leistungsübersicht
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Grundsteuer
- Erbschaftssteuer
- Schenkungssteuer
- Feststellungserklärungen
- Schriftverkehr
- Rechtsbehelfe
- Anträge
Digitale Lohnabrechnung
Das Zusammensuchen von Stundenzetteln, das aufwendige Sortieren von Lohnunterlagen, das Kopieren der Personaldaten. Probleme die mit uns der Vergangenheit angehören. Wir führen Ihre Lohnabrechnung vollständig digital durch. Durch die Lohn-Vorerfassung werden die monatlichen Mitarbeiterdaten von Ihnen unkompliziert über DATEV Unternehmen Online erfasst. Die Daten werden von uns dann verarbeitet und die Lohnabrechnung können Sie kurz darauf in DATEV Unternehmen Online abrufen. Bei Bedarf stellen wir Ihnen die Auswertungen natürlich auch nochmal per E-Mail zur Verfügung.
Ihre Mitarbeiter erhalten die Auswertung ebenfalls elektronisch über das DATEV Portal Arbeitnehmer Online. Der große Vorteil ist, dass die Abrechnungen hier entsprechend archiviert werden und Ihre Mitarbeiter ebenfalls zu jeder Zeit und von jedem Ort Zugriff darauf haben. Ein zeitaufwendiges Zusammensuchen der Unterlagen gehört der Vergangenheit an.
DATEV Meine Steuern
Der Gesetzgeber wird in Zukunft dazu übergehen, dass die Belege zur Einkommensteuererklärung elektronisch eingereicht werden müssen. Damit wir ab dem Zeitpunkt der Verpflichtung vorbereitet sind, informieren wir Sie bereits heute über das digitale Einreichen von Belegen über DATEV meine Steuern. Mit dem Programm der DATEV können Sie kostenfrei ohne großen Aufwand die Belege per APP an uns übermitteln. Die Belege müssen durch Sie nicht gesammelt werden, sondern können direkt bei Erhalt an uns übermittelt werden. Wir registrieren Sie hierzu bei der DATEV, damit Sie einen entsprechenden Zugang erhalten. Die Belege werden dann abfotografiert und über eine verschlüsselte Verbindung übermittelt. Gerne stellen wir Ihnen die Vorgehensweise auch in einem kurzen Termin oder Telefonat vor. Der große Vorteil für Sie ist, dass Sie nicht am Ende des Jahres alle Belege zusammen suchen und an unser Büro geben müssen. Wir haben die Belege bereits und können hier Ihre Einkommensteuererklärung direkt bearbeiten.
Kontakt
Steuerberater Much & Egenolf PartG mbB
Hauptstr. 14
65396 Walluf / Rheingau
Telefon: 06123/99680
Telefax: 06123/996865
E-Mail: info@much-egenolf.de
Öffnungszeiten:
Mo – Do: 08.00 bis 16.30 Uhr