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JAHRESABSCHLUSS

Mit dem Jahresabschluss wird ein Schlussstrich unter das abgelaufene Geschäftsjahr gesetzt. Der Jahresabschluss bietet die letzte Möglichkeit Wahlrechte auszuüben und somit steuergestaltend tätig zu werden. Ob Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Gewinn- und Verlustrechnung mit Bilanz, wir übernehmen die Jahresabschlusserstellung für Sie und haben dabei immer ein Auge auf die für Sie günstigste Ausgestaltung. Eine anschließende Jahresabschlussbesprechung und -analyse ist für uns selbstverständlich.

Relevanz

Der Jahresabschluss ist nicht nur für das Finanzamt relevant, sondern auch zur Vorlage bei Banken und Investoren und zur eigenen Unternehmensanalyse und -planung. Die steuerlichen Jahresabschlüsse für das Finanzamt können so auch von den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen für die Banken und Investoren abweichen.

Grundlage

Als Grundlage für die Jahresabschlusserstellung dient in der Regel die von uns unterjährig erstellte Finanzbuchhaltung. Wir erstellen den Jahresabschluss aber selbstverständlich auch auf Grundlage der von Ihnen erstellten Finanzbuchhaltung.

Leistungsübersicht

  • Einnahme-Überschuss-Rechnung
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Bilanzerstellung und Berichtswesen
  • Veröffentlichung im Handelsregister
  • Führung Ihres Anlagevermögens
  • Bilanzanalyse
  • Kapitalflussrechnung
  • Investitions- und Finanzierungsberatung
  • Mehrjährige interne und externe Betriebsvergleiche
  • Planrechnungen
  • Liquiditätsplanungen
ZU DEN NEWS

Kontakt

Steuerberater Bohrmann, Much & Egenolf PartG mbB
Hauptstr. 14
65396 Walluf / Rheingau

Telefon: 06123/99680
Telefax: 06123/996865
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