Pflegeheime und Pflegedienste benötigen eine Betreuung durch Berater, für die das Thema Pflegebuchführungsverordnung kein unbekanntes ist. Wir können Ihnen diese Betreuung bieten. Als kompetente Ansprechpartner unterstützen wir Sie, damit Sie Ihr Unternehmen optimiert führen können.
Wir unterstützen Sie unter anderem im Rahmen der durch Zuschläge komplexen Lohnabrechnungen, Benchmarking durch Branchen-Vergleiche in der Finanzbuchführung und auch der Umwandlung in Kapitalgesellschaften, da hier durchaus die Gewerbesteuerfreiheit bei Pflegeheimen und Pflegediensten für diese Rechtsform spricht.